Urtheilen

Urtheilen
1. Audi partem alteram, danach urtheile oder verdamm'.
2. Man soll nie urtheilen, ohne siebenmal geprüft (abgewogen) zu haben.
Lat.: Ne de lite pronuncies. (Philippi, II, 12.)
3. Man urtheilt über sich langsamer als über andere.
4. Uebel geurtheilt, wohl appellirt.Salomon et Marcolphus (Frankfurt MDLXXVI), S. 120.
5. Urtheile nicht nach eines Mannes Geberd', Kunst macht auch einen Lahmen werth.
6. Vrtheil mich nicht vnd die meinen, beschaw vor dich vnd die deinen.Petri, II, 565.
7. Vrtheil mich nicht wie du mich siehst; wer weis ob du noch selbst fromb bist.Gruter, III, 93; Lehmann, II, 805, 150.
8. Vrtheil niemand zu Lieb oder Leyd.Lehmann, II, 805, 151.
9. Was vor dem einen geurtheilt ist, soll vor dem andern stet sein.Graf, 479, 662.
Ein rechtskräftiges Erkenntniss muss vor jedem als solches gelten.
Mhd.: Swaz vor einem verurteillt ist daz sol vor dem andern stete sin.
10. Wer gern urtheilt, kennt sich selber nicht.
11. Wer nit urtheilt (richtet), wird nit geurtheilt.Luc. 6, 37.
Lat.: Nolite judicare et non judicabimini. (Chaos, 423.)
12. Wer ungerecht urtheilt, richtet sich selbst.
Lat.: Se damnat judex, innocentem qui opprimit. (Philippi, II, 172.)
13. Wohl geurtheilt, übel appellirt.Salomon et Marcolphus, S. 126.
*14. Er urtheilt wie der Blinde von der Farbe. Simrock, 1153.
[Zusätze und Ergänzungen]
15. Urtheil' nicht, eh's geschicht.Hertz, 60.

Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.

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